Fischereiordnung
Die Fischereiordnung samt Fangliste ist unterschrieben mit gültiger Fischerkarte und Zahlschein oder Quittung in Scheckkartenformat mitzuführen!
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Der Lizenznehmer hat sich über die Grenzen des Fischereirechts genau zu informieren! Hinweis: Die Grenze zwischen Donau und Naarn bildet das Pumpwerk.
- Vor Beginn des Fischens sind Datum und Gewässer in der Fangliste einzutragen, jeder entnommene Fisch ist sofort einzutragen.
- Fische im Setzkescher gelten als entnommen (Fische austauschen verboten).
- 2 Angelruten mit je 1 Angelhaken an der Schnur. Raubfischangeln nur mit Einzelhaken ausgenommen Kunstköder.
- Eine Abhakmatte ist zwingend vorgeschrieben.
- Kinder unter 12 Jahre: für das Angeln mit einer eigenen Rute ist eine Kinderlizenz zu lösen.
- Der Verkauf von entnommenen Fischen (in jeder Art u. Weise) ist ausnahmslos verboten.
- Am Fischwasser ist Ruhe und Sauberkeit oberstes Gebot.
- Die Rückgabe der ausgefüllten Fangliste ist die Voraussetzung für den Erwerb einer neuen Lizenz (Statistik).
- Den Anweisungen der amtlichen und vom Fischereiverein bestellten Kontrollorganen ist ausnahmslos Folge zu leisten!
- Bei geringen Vergehen wie das zurücklassen von Müll oder nicht eingetragener Fischtag wird eine Verwarnung eingetragen.
- Verstöße gegen die im OÖ Fischereigesetz enthaltenen und vom Fischereiverein Saxen festgelegten Bestimmungen haben den ersatzlosen Entzug der Lizenz zur Folge.
- Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestfangmaße lt. OÖ Fischereiverordnung und der Donaufischereiordnung in der jeweils gültigen Fassung.
- In der Aicherbauerlacke ist jedes 1. Wochenende im Monat vom 1.Juli bis 31. Dezember das gezielte Nachtangeln auf Wels erlaubt.
ZUSATZBESTIMMUNGEN FÜR DIE EINZELNEN GEWÄSSER
Donau
- Fangbeschränkung:
max. 2 Zander pro Tag (max. 5 Zander jährlich) - Fischen von der Brücke ist verboten.
Naarn und Aicherbauerlacke
- Fangbeschränkungen insgesammt:
max. 2 Karpfen pro Tag (max. 15 Karpfen jährlich)
max. 1 Raubfisch pro Monat (max. 4 Raubfische jährlich)
- Fischen in der Winterzeit von 6:00 – 20:00
- Fischen in der Sommerzeit von 05:00 – 22:00
- Nachtfischen verboten
- 2 Fischtage pro Woche je Gewässer.
- Raubfischangeln nur vom 01. Juni bis 31. Dezember erlaubt.
- Nach Entnahme eines Raubfisches ist das Raubfischangeln für das laufende Monat einzustellen.
- Karpfen über 60 cm müssen rückgesetzt werden.
- Im Monat Mai ist die Aicherbauerlacke und die Naarn für den Fischfang gesperrt!
- Der Durchstich zur Donau gehört zur Aicherbauerlacke.
- Campieren verboten!
- Fischen nur vom Ufer aus erlaubt.
- Gefangene Raubfische mit Brittelmaß sind zu entnehmen (zurücksetzen verboten !)
ZUSATZBESTIMMUNGEN FÜR SIGNALKREBSLIZENZ
- Das Fangen von Signalkrebsen ist nur mit handelsüblichen Krebstellern oder Krebsreusen gemäß den Bestimmungen des oberösterreichischen Landesfischereiverband erlaubt.
- Das Verwenden von Köderfischreusen ist ausdrücklich untersagt.
- Die ausgelegte Reuse muss mindestens ein Mal in 12 Stunden kontrolliert werden
- In den Monaten April und Mai ist die Verwendung von Krebstellern oder Krebsreusen verboten
- Es dürfen nur Signalkrebse entnommen werden.
- Diese Lizenz gilt ausschließlich nur in der Donau (innerhalb der Fischwassergrenzen des Fischereiverein Saxen).
- Der Krebsteller oder die Krebsreuse muss deutlich sichtbar mit Namen und Telefonnummer des Besitzers gekennzeichnet werden
- Nicht gekennzeichnete Fanggeräte werden umgehend beschlagnahmt.
Saxen, am 27.November 2022
Franz Palmetshofer, Obmann Fischereiverein Saxen